22.11.2011

Web-Überwachung durch neues Internetprotokoll möglich

Nutzern des Internets, die mit dynamischen IP-Adressen surfen, ist das aktuelle Internetprotokoll IPv4 bald überlastet. Abhilfe schafft das neue IPv6. Wir erklären, was das im Detail bedeutet.

GRÖSSERE DATENMENGEN DURCH MOBILE ENDGERÄTE

In Zeiten von Smartphones und Tablets nimmt die Anzahl an Geräten, die Daten über das Internet-Protokoll verschicken, immer mehr zu. Da diese Daten immer mit einer einmaligen IP-Adresse versendet werden müssen, ist der Adressenvorrat des  aktuellen Internet-Protokolls IPv4 bereits recht ausgeschöpft. Anbieter müssen mittlerweile Tricks anwenden, um einen völligen Engpass an IPv4-Kennungen (Beispiel: 192.168.1.192) zu verhindern, denn private Internetanschlüsse erhalten normalerweise eine täglich wechselnde IP-Adresse.

Der positive und zufällige Nebeneffekt solcher dynamischen IP-Adressen ist allerdings, dass sie den meisten Internetsurfern eine relative Anonymität gewährleisten. Behörden wie der Polizei wird die nachträgliche Anforderung von Informationen über verwendete IP-Adressen von bestimmten Kunden erschwert. Ein Versuch der Regierung, die Speicherung dieser Informationen und damit die Überwachung des Webs gesetzlich anzuordnen, scheiterte allerdings.

Das neue Internet-Protokoll IPv6

Das neue Internet-Protokoll IPv6 könnte die von vielen Surfern gefürchtete Überwachung nun doch ermöglichen. Denn das IPv6 ermöglicht eine so große Anzahl an unterschiedlichen IP-Adressen, dass jedem vernetzten Gerät für mehrere Jahre ein- und dieselbe Adresse zugewiesen werden kann. Dem Mangel an IP-Adressen ist damit zwar entgegengewirkt, eine statische und bestimmte IP-Adresse ermöglicht aber auch eine eindeutige User-Identifizierung und Vorratsdatenspeicherung.

Die Zusammensetzung der neuen IPv6-Adressen besteht aus einem Präfix sowie einem Interface Identifier, jeweils mit einer Länge von 64 Zeichen (Bsp: 2001:0db8:85a3:08d3: 1319:8a2e:0370:7344). Das Präfix wird vom Provider festgelegt werden. Ob es nur statische Präfixe, beispielsweise für die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrags, oder eine regelmäßige Neuzuteilung von Präfixen geben wird, ist dem jeweiligen Provider überlassen. Der Interface Identifier könnte rein theoretisch vom Nutzer bzw. Besitzer des verwendeten Gerätes bestimmt werden.  Eine andere denkbare Möglichkeit wäre aber eine automatische Zuordnung des Internet Identifiers mit Hilfe des Präfixes. Wie oft  und in welchen Abständen eine solche automatische Zuordnung dann auch wirklich stattfinden wird, bestimmen wiederum die Gerätehersteller.  Es bleibt demnach  fraglich, wie und was genau der Nutzer selbst bestimmen bzw. beeinflussen kann und darf.

Fakt ist, dass die neuen Adressen des IPv6 in Deutschland ab 2011 verstärkt eingesetzt werden. Eine Internet-Überwachung durch die Behörden ist dann durchaus denkbar. Inwiefern sich Endkunden aber dagegen wehren können, wird sich erst noch herausstellen.

 

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